Walburgisgymnasium & Walburgisrealschule

Eine Schule der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel

Vertretungskonzept

Im Schulalltag fallen durch Erkrankung, Fortbildung, Exkursionen und Klassenfahrten u. ä. von Lehrkräften regulär vorgesehene Unterrichtsstunden aus, die durch andere Lehrkräfte vertreten werden müssen.

Die folgenden Regelungen dienen dazu

  • Qualität und Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten,
  • möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen,
  • für Eltern und Schülerinnen und Schüler Transparenz und Klarheit zu schaffen,
  • für Lehrerinnen und Lehrer Einheitlichkeit und Berechenbarkeit sicherzustellen.

Bei Vertretungsunterricht handelt es sich um mehr als die reine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern oder um Hausaufgabenbetreuung. Vielmehr setzt der Vertretungsunterricht den regulären Unterricht entweder fort oder vermittelt auf andere Weise Inhalte und Kompetenzen, die dem allgemeinen Bildungsziel der Schule dienen.

Regelungen für Vertretungen in der Sekundarstufe I
Ausfallende Unterrichtsstunden werden von der 1. bis zur 5. Stunde einschließlich und ggf. darüber hinaus vertreten. In den fünften Klassen werden auch 1. und 6. Stunden regelmäßig vertreten.

  1. Ist die 6. Stunde Randstunde, erfolgt eine Vertretung nur, wenn eine Lehrkraft aus dem Fach oder dem Klassenkollegium sinnvoll und in Absprache eingesetzt werden kann. Folgt dagegen noch planmäßiger Unterricht in der 8. und ggf. 9. Stunde, so wird die 6. Stunde vertreten. Falls möglich, wird Nachmittagsunterricht in den Vormittag verschoben.
  2. Fällt eine 8. Stunde aus, auf die planmäßig noch eine 9. Stunde folgt, wird möglichst der Unterricht der 9. Stunde vorverlegt oder an einem anderen Tag erteilt; ist dies nicht möglich, wird die 8. Stunde vertreten.
  3. Bei vorhersehbarem Fehlen einer Lehrkraft kann nötigenfalls die 1. Stunde entfallen (Ausnahme Klasse 5, s. o.); spätestens die 2. Stunde wird vertreten.

Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die 1. oder die 6. Stunde ausfällt, stehen die Cafeteria und die Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die Nachmittagsbetreuung ist auf jeden Fall bis 15.30 Uhr gesichert.

Regelungen für Vertretungen in der Sekundarstufe II
In der Sekundarstufe II kommen vorwiegend Formen des selbstständigen Arbeitens zum Einsatz.

  1. Wenn eine Lehrkraft vorhersehbar fehlt, teilt sie dem Kurs die zu erledigenden Aufgaben möglichst schon im vorhergehenden Unterricht mit. Arbeitsblätter können alternativ auch in den Brieffächern am Sekretariat bereitgelegt werden und müssen dort von den Schülerinnen und Schülern abgeholt werden. Andernfalls werden die Aufgaben im Sekretariat hinterlegt und von den Schülern abgeholt.
  2. Wenn eine Lehrkraft unvorhergesehen kurzfristig fehlt, wird den Schülern und Schülerinnen über den Vertretungsplan mitgeteilt, ob der Unterricht entfällt oder ob und wo sie eigenverantwortlich weiterarbeiten sollen. Unterschieden wird dabei zwischen

    – Entfall,
    – EVA im Raum (Arbeit während der Unterrichtszeit im Kursraum),
    – EVA beliebig.