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Vertretungskonzept
Im Schulalltag fallen durch Erkrankung, Fortbildung, Exkursionen und Klassenfahrten u. ä. von Lehrkräften regulär vorgesehene Unterrichtsstunden aus, die durch andere Lehrkräfte vertreten werden müssen.
Die folgenden Regelungen dienen dazu
- Qualität und Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten,
- möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen,
- für Eltern und Schülerinnen und Schüler Transparenz und Klarheit zu schaffen,
- für Lehrerinnen und Lehrer Einheitlichkeit und Planbarkeit sicherzustellen.
Bei Vertretungsunterricht handelt es sich um mehr als die reine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern oder um Hausaufgabenbetreuung. Vielmehr setzt der Vertretungsunterricht den regulären Unterricht entweder fort oder vermittelt auf andere Weise Inhalte und Kompetenzen, die dem allgemeinen Bildungsziel der Schule dienen.
1. Regelungen für Vertretungen in der Sekundarstufe I
Ausfallende Unterrichtsstunden werden von der 1. bis zur 5. Stunde einschließlich und ggf. darüber hinaus vertreten. Ist die 6. Stunde Randstunde, erfolgt eine Vertretung nur, wenn eine Lehrkraft aus dem Fach oder dem Klassenkollegium sinnvoll und in Absprache eingesetzt werden kann. In den fünften Klassen werden auch 1. und 6. Stunden regelmäßig vertreten.
Falls möglich, wird späterer Unterricht vorgezogen oder verschoben.
Bei vorhersehbarem Fehlen einer Lehrkraft kann nötigenfalls die 1. Stunde entfallen (Ausnahme Klasse 5, s. o.). In den neunten und zehnten Klassen kann in Ausnahmefällen auch die 2. oder 5. Stunde ausfallen. Dies wird am Vortag bis spätestens 19 Uhr über Webuntis bekanntgegeben.
Wenn die Fachlehrkraft für die Vertretungsstunde Aufgaben vorgesehen hat, werden diese (sofern nicht anders abgesprochen) in der Stunde vorrangig bearbeitet. Findet in der Stunde anderer Fachunterricht statt, der vorgezogen ist, werden die vorgesehenen Fachaufgaben des ausfallenden Faches in der Regel als Hausaufgabe bearbeitet.
Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die 1. oder die 6. Stunde ausfällt, stehen die Cafeteria und die Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die Nachmittagsbetreuung ist auf jeden Fall bis 15.30 Uhr gesichert.
Wenn ein fachliches Weiterarbeiten in einer Vertretungsstunde nicht sinnvoll möglich ist, soll die Vertretungslehrkraft möglichst Basiskompetenzen vermitteln. Die Fachschaft Deutsch stellt unterstützend einen Ordner mit Kopiervorlagen zu Themen der Rechtschreibung und Grammatik und mit geeigneten Aufgabenstellungen zur Verfügung.
Zur Gewährleistung der vorhergehenden Punkte wird für den Einsatz von Vertretungen nach Möglichkeit folgende Rangfolge beachtet:
- Vertretung durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten, oder Vertretung durch Lehrkräfte, die das jeweilige Fach unterrichten
- allgemeine Vertretung, weder klassen- noch fachbezogen
- Mitbetreuung durch eine Lehrkraft, die in einem benachbarten Raum unterrichtet
- Bei kleinen Gruppen kommt zusätzlich die Zusammenlegung der Gruppen in Betracht.
2. Regelungen für Vertretungen in der Sekundarstufe II
In der Sek. II findet bei Anwesenheit der Lehrkraft Unterricht unabhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Regel statt.
Bei absehbarem Fehlen informieren die Fachlehrkräfte ihre Kurse in der Regel im Vorfeld. Es kommen dann vermehrt Formen des selbstständigen Arbeitens zum Einsatz. Die Lehrkraft teilt dem Kurs die zu erledigenden Aufgaben im Vorfeld mit. Arbeitsmaterialien werden in der Regel über Teams bereitgestellt.
Wenn eine Lehrkraft unvorhergesehen kurzfristig fehlt, wird dem Kurs über den Vertretungsplan mitgeteilt, ob der Unterricht entfällt oder ob und wo sie eigenverantwortlich weiterarbeiten sollen. Unterschieden wird dabei zwischen
- Entfall,
- EVA im Raum (Arbeit während der Unterrichtszeit im Kursraum, Anfertigen einer Anwesenheitsliste),
- EVA beliebig (Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, wann und wo sie die Aufgaben bearbeiten).
Informationen zu den Aufgaben werden auch hier in der Regel über Teams mitgeteilt.
3. Regelungen für Lehrkräfte
Lehrerinnen und Lehrer, die kurzfristig abwesend sind, melden dies am betreffenden Tag bis 7.30 Uhr per Mail der für den Vertretungsplan zuständigen Lehrkraft und dem Sekretariat. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit soll baldmöglichst mitgeteilt werden.
Lehrerinnen und Lehrer, die vorhersehbar fehlen (Fortbildung, Klassen- und Studienfahrten, Projekte u. ä.), stellen nach Möglichkeit Materialien für den Vertretungsunterricht zur Verfügung. Diese können in eine Mappe im Lehrerzimmer eingelegt oder über Teams (ab Kl. 9) direkt an die SuS geschickt werden. Es ist auch möglich, die zu erledigenden Aufgaben vorab der Klasse/dem Kurs bekannt zu geben. Die fehlende Lehrkraft informiert möglichst die vertretende Lehrkraft bzw. die für den Vertretungsplan zuständige Lehrkraft über das Vorhandensein von Aufgaben in Teams (nur Sek I).
Der Vertretungsplan wird durch den/die entsprechende Funktionsstelleninhaber/-in erstellt, auf dem Bildschirm im Lehrerzimmer und auf den Schülerbildschirmen angezeigt und in Webuntis hochgeladen, um die Einsichtnahme von zuhause aus sowie mithilfe von mobilen Endgeräten zu ermöglichen. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, sich – ggf. auch mehrfach am Tag, in jedem Fall einmal um 16.00 Uhr oder später – über den Vertretungsplan zu informieren. Sie sollen bei vorhersehbarem Fehlen auch von sich aus darauf achten, ob und wie ihre Vertretung geregelt ist.
Für unvorhergesehene Vertretungen in der 1./2. Stunde (Doppelstunde) ist ein Bereitschaftsdienst vorgesehen. Alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der 1./2. Stunde regulär frei haben, tragen sich vorab für eine vorgegebene Zahl von Terminen in diesen Plan ein und stehen in den entsprechenden Zeiten für Vertretungen zur Verfügung. Fällt kein Vertretungsunterricht an, handelt es sich nicht um Mehrarbeit.
Referendarinnen und Referendare können zu Vertretungsunterricht eingesetzt werden, wenn es sich um ihren Ausbildungsunterricht handelt, in Notfällen und mit ihrem Einverständnis auch in anderen Klassen, soweit ihre eigene Ausbildung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Mehrarbeit und zusätzliche Belastung, die durch Vertretungen für die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer entstehen, sollen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Die Belastung des Einzelnen im Laufe eines Schuljahres soll innerhalb des Kollegiums möglichst ausgewogen sein.
(Stand: Juni 2024)