24. Februar 2023
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
leider haben wir aktuell mehrere Fälle von Windpocken an der Schule.
Aus diesem Grund hat das Gesundheitsamt verfügt, dass kurzfristig entsprechende Impfnachweise (in der Regel in Form der Impfbücher) vorgelegt werden müssen.
Alternativ geht auch eine Bescheinigung des Kinderarztes, dass die Krankheit durchlaufen wurde.
Die entsprechenden Nachweise werden am Montag (27.2.) im Vormittag durch uns eingesammelt und im Laufe des Vormittags den Mitarbeitenden des Gesundheitsamts zur Prüfung vorgelegt.
Organisatorisch gilt:
- Die Nachweise in den Klassen der Sek. I werden durch die Klassenleitung um 9.30 Uhr (zu Beginn der 1. Großen Pause) in ihrem Klassenraum entgegen genommen. (Ausnahme 6a: Nachweisvorlage beim Treffen direkt an der Eishalle)
- Die EF und Q2 legen ihre Nachweise am Beginn der 3. Stunde dem Kurslehrer vor. (Dies gilt auch für den Kurs von Frau Kuhlmann, siehe Vertretungsplan.)
- Die Q1 legt ihre Nachweise vor der angesetzten Klausur vor.
Bitte beachten Sie auch die angehängten Schreiben des Gesundheitsamtes und dass Ihr Kind bei fehlendem oder unvollständigem Nachweis durch das Gesundheitsamt direkt vom Präsenzunterricht in der Schule ausgeschlossen wird, Sie Ihr Kind also ggf. abholen und beaufsichtigen müssen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen Ansgar Bornhoff, Marcel Eickel, Marcus Köchling
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