Eine Schule der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel

Unterricht in der kommenden Woche (19.04.-23.04.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab kommender Woche kehrt NRW in den Wechselunterricht zurück. Ausgenommen hiervon sind Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 200, was aktuell auf den Märkischen Kreis zutrifft.

Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir deshalb davon aus, dass bei uns die laufende Regelung fortbesteht: Präsenzunterricht für die Abschlussklassen (10R, Q1, Q2), Distanzunterricht für alle übrigen, Angebot der pädagogischen Betreuung für die Jahrgänge 5 und 6.

Die Corona-Selbsttests in der Schule finden bei uns voraussichtlich an folgenden Tagen statt:
10R und Q1: Mo + Do
Q2: Di + Mi

Bezüglich der Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium nun seine Vorgaben präzisiert, welche wir im Folgenden auszugsweise bzw. sinngemäß wiedergeben:

  1. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule und unter Aufsicht des schulischen Personals durchgeführt. Dies gilt auch für die pädagogische Betreuung in Jg. 5/6.
  2. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  4. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  5. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen (also Abiturklausuren, ZP10).
  6. Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.
  7. Bei einem positivem Testergebnis gewährleistet die Schule – soweit erforderlich – die Aufsicht, bis die entsprechenden Schülerinnen und Schüler abgeholt werden können. Sie müssen sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und können erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf . 

Dr. Ansgar Bornhoff
Schulleiter
Walburgisgymnasium