Eine Schule der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel

Informationen zum Schulstart

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, dass es nach den Ferien, die für alle hoffentlich schön und erholsam waren, nun endlich wieder losgehen kann. Für den Start möchten wir zunächst einige organisatorische Hinweise geben:

Wir beginnen am Mittwoch, 12.08.20, um 8 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler der SEK I finden sich bitte in ihren neuen Klassenräumen ein. Die Oberstufe bitten wir bzgl. der Räume die Aushänge zu beachten. Das bekannte Einbahnstraßensystem bleibt bestehen. Unterrichtsschluss wird an diesem Tag um 11:15 Uhr sein.

Um ein Bild zu vermitteln, welche Rahmenbedingungen für den Alltag zunächst bis 31.08.20 maßgebend sind, möchten wir auf die wesentlichen Maßnahmen, Vorgaben und Hinweise des Ministeriums für unseren Schulalltag aufmerksam machen.

Eine Übersicht über wichtige Termine und Veranstaltungen folgt zeitnah.

Cafeteria

Die Cafeteria wird am Dienstag, 18.08.20, mit einem Basisangebot (belegte Brötchen, Laugengebäck und Getränke) wiedereröffnet. Die Oberstufenschüler bitten wir nur in den 5-Minuten-Pausen einzukaufen, die Schülerinnen und Schüler der SEK I in den großen Pausen. Zusätzlich befindet sich eine Außenstelle der Cafeteria in Schulhofnähe und darf gerne genutzt werden.

Sozialpraktikum

Schon an dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass im kommenden Schuljahr das Sozialpraktikum entfallen muss, weil nicht genügend Plätze in den betreffenden Einrichtungen angeboten werden können.

Maskenpflicht

Auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Außenbereich) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für weiterführende Schulen gilt, dass der Mund-Nase-Schutz auch im Unterricht zu tragen ist. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nasen-Bedeckungen zu beschaffen und täglich mindestens zwei Exemplare mitzuführen, damit die Maske bei Bedarf gewechselt werden kann. Lehrkräfte an weiterführenden Schulen können dann den Mund-Nase-Schutz ablegen, wenn sie einen Abstand von mindestens 1,5m sicherstellen können. Ausnahmen von dieser Regel sind zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen möglich, wenn das Tragen „mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist.“ 

Feste Lerngruppen:

Der Unterricht wird in „festen Lerngruppen“ erteilt. Neben dem Unterricht im Klassenverband sind zudem möglich:

  • Klassenübergreifende feste Lerngruppen, wenn es gemäß Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erforderlich ist. (Beispiel: Wahlpflichtunterricht, Religionsunterricht, etc.)
  • Jahrgangsübergreifende feste (Lern-)Gruppen, sofern sie bereits regulär so zusammengesetzt sind, außerdem Gruppen für Ganztags- und Betreuungsgruppenangebote, und Schulsportgemeinschaften.
  • Unterricht im Kurssystem der Oberstufe, auch bei Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen

Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler mit vorerkrankten Personen im Haushalt:

Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler können weiterhin vom Präsenzunterricht befreit werden, Schülerinnen und Schüler mit vorerkrankten Personen im Haushalt nur in Ausnahmefällen. Bitte sprechen Sie bei Bedarf die Schulleitung an. 

Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen

„Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.“

Schnupfen“:

„Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.“

Sportunterricht:

Der Sportunterricht wird möglichst in vollem Umfang wieder aufgenommen und soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I

„Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen.“

Wir wünschen allen einen gelungenen und gesunden Start ins neue Schuljahr.

Eduard Maler

Marcus Köchling

Ansgar Bornhoff