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Regelung der Maskenpflicht ab 2. November 2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Ministerium für Schule und Bildung hat mitgeteilt, dass die Maskenpflicht in Schulen wie vor den Herbstferien angekündigt zum 2. November gelockert wird.
Konkret bedeutet dies:
– Die Maskenpflicht entfällt für Schülerinnen und Schüler, wenn sie in Klassen- oder Kursräumen an festen Sitzplätzen sitzen. (Dies beziehen wir auf unterrichtliche Situationen in Gegenwart der Lehrkraft.)
– Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin, sobald sie ihren Sitzplatz verlassen.
– Für Lehrkräfte und Betreuungspersonal entfällt die Maskenpflicht, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5m zu allen übrigen Personen im Raum einhalten.
– Selbstverständlich ist das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis weiterhin möglich.
Auch wenn dies einen weiteren Schritt Richtung „Normalität“ darstellt, werden wir weiterhin die Entwicklung genau verfolgen und jederzeit prüfen, ob weitergehende schulische Maßnahmen erforderlich werden.
Bleiben wir gemeinsam vorsichtig und aufmerksam und achten wir auf andere und uns selbst!
Ansgar Bornhoff, Marcel Eickel, Marcus Köchling
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