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Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises
Mit gezielten Maßnahmen will der Märkische Kreis der Ausbreitung des Coronavirus entgegensteuern. Dazu gilt ab Freitag, 19. März, eine neue Allgemeinverfügung.
Unter anderem gilt demnach:
- Im Umkreis von 150m um die Schule haben alle Schüler/innen, Beschäftigten bzw. diejenigen, die jemanden abholen oder bringen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Die Verfügung im Wortlaut findet sich hier:
https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/amtlichesbekanntmachungsblatt2021/Amtliches_Nr._11_Nachtrag.pdf
Wir werden als Reaktion auf diese Vorgaben ab sofort den Bereich vor dem Tor als Aufenthaltsbereich sperren. Alle Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, bitten wir nochmals eindringlich darum, nicht bis zur Schule zu fahren, sondern sich beispielsweise an der Wilhelmshöhe zu treffen.
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