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Neue Regelung für die Versetzung am Schuljahresende: Keine „Blauen Briefe“
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Schulministerium NRW aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs neue Regelungen zur Versetzung am Ende dieses Schuljahres in Kraft gesetzt hat:
Es wird in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen über die Gefährdung der Versetzung (im Volksmund „Blaue Briefe“) geben. Bei der Entscheidung über die Nichtversetzung würde dann eine nicht ausreichende Leistung nicht berücksichtigt werden. Ein Sitzenbleiben ist also dennoch bei genügend nicht ausreichenden Leistungen möglich, auch wenn keine Benachrichtigung stattgefunden hat. Diese Regelung gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn mit der Versetzung ein Abschluss oder eine Berechtigung verbunden ist. In dem Fall werden alle Minderleistungen berücksichtigt.
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