Hygienemaßnahmen für die Schülerbeförderung im ÖPNV
Die folgenden Maßnahmen entstammen der Seite des Verkehrsministeriums. Sie wurden von den verantwortlichen Behörden und Verbänden erarbeitet und wir bitten alle unsere Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten um Kenntnisnahme und Einhaltung der Empfehlungen:
Ab dem 27.04. gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht. Bis dahin bitten wir Sie, freiwillig eine Community-Maske entsprechend der dringenden Empfehlungen der Landesregierung zu tragen. Community-Masken sind einfache Mund-Nasen-Masken, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Diese sind selbst zu besorgen oder herzustellen.
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