Neue Informationen zum Betreuungsangebot
Die Anspruchsregelungen für die Notbetreuung werden vom Ministerium ab dem 23.03.20 angepasst. Es ist nicht mehr erforderlich, dass beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind. Bei Bedarf kann die Betreuung auch an den Wochenenden und in den Osterferien (außer Karfreitag bis Ostermontag) stattfinden. Die Leitlinie des Ministeriums kann unter folgendem Link eingesehen werden.
https://www.mkffi.nrw/leitlinie-zur-bestimmung-des-personals-kritischer-infrastrukturen.
Eltern, die das Angebot nach den neuen Regelungen in Anspruch nehmen müssen, bitten wir um Vorabinformation über das Sekretariat.