Walburgisgymnasium & Walburgisrealschule

Eine Schule der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel

Beginn der Corona-Selbsttests

Am heutigen Freitag beginnen die Walburgisschulen mit den Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, die vom Schulministerium zur Verfügung gestellt werden, um das Infektionsgeschehen an den Schulen so gut wie möglich unter Kontrolle zu behalten.

Da wir bislang nur eine sehr begrenzte Anzahl an Tests erhalten haben (insgesamt 200), werden heute die Abschlussklassen Q1, Q2 und 10R getestet werden.

Der Test erfolgt in der 1. Stunde.

Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Es müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Selbsttests werden von Lehrkräften beaufsichtigt und die Ergebnisse dokumentiert. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden die Schülerinnen und Schüler isoliert und können entweder von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder aber direkt (ohne Nutzung des ÖPNV) den Heimweg antreten. Wegen der unzureichenden Zuverlässigkeit des Selbsttests muss anschließend ein PCR-Test durchgeführt werden, um das positive Testergebnis zu bestätigen.

Die Schulleitung und alle weiteren Beteiligten wünschen den Tests einen reibungslosen Verlauf und hoffen, dass sich die Anzahl der positiven Tests in Grenzen hält.

Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises

Mit gezielten Maßnahmen will der Märkische Kreis der Ausbreitung des Coronavirus entgegensteuern. Dazu gilt ab Freitag, 19. März, eine neue Allgemeinverfügung.
Unter anderem gilt demnach:

  • Im Umkreis von 150m um die Schule haben alle Schüler/innen, Beschäftigten bzw. diejenigen, die jemanden abholen oder bringen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Die Verfügung im Wortlaut findet sich hier:
https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/amtlichesbekanntmachungsblatt2021/Amtliches_Nr._11_Nachtrag.pdf

Wir werden als Reaktion auf diese Vorgaben ab sofort den Bereich vor dem Tor als Aufenthaltsbereich sperren. Alle Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, bitten wir nochmals eindringlich darum, nicht bis zur Schule zu fahren, sondern sich beispielsweise an der Wilhelmshöhe zu treffen.

Regelungen für den bevorstehenden Präsenzunterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

nach intensiven Gesprächen und Vorüberlegungen möchten wir an dieser Stelle über die Organisation des Wechsels von Präsenz- und Distanzunterricht in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien (ab dem 15.3.) informieren.

Zur Organisation in der Oberstufe bzw. den Abschlussklassen:

Q2: Fortführung wie bisher, Stufe komplett im Präsenzunterricht, bei Bedarf Aufteilung der Kurse auf zwei Räume

EF und Q1: für beide Stufen jeweils an 5 Tagen Präsenz- bzw. Distanzunterricht. Beim Präsenzunterricht ebenfalls bei Bedarf Aufteilung der Kurse auf zwei Räume

  • Präsenztage EF: Mo 15.3. / Mi 17.3. / Do 18.3. sowie Di 23.3. / Mi 24.3.
  • Präsenztage Q1: Di 16.3. / Fr 19.3. sowie Mo 22.3. / Do 25.3. / Fr. 26.3.
  • An den jeweils anderen Tagen finden die Unterrichte nach Stundenplan im Distanzformat statt.
  • Die Regelungen für die Schülerinnen und Schüler der Kooperationskurse mit dem GHM werden intern bekannt gegeben.

Die Raumbelegungspläne für die Oberstufenkurse werden im Laufe der Woche erstellt und über Teams bekannt gegeben.

Wir appellieren an die Oberstufenschülerinnen und -schüler, in den Pausen gezielt auch das weiträumige Gelände zum Aufenthalt zu nutzen.

Als Arbeitsräume in Freistunden stehen zur Verfügung: die Aufenthaltsräume im Fachtrakt für die Q2, der Mehrzweckraum für die EF/Q1.

10R: Fortführung wie bisher, Klasse komplett im Präsenzunterricht.

Restliche Sek. I:

  • Aufteilung der Klassen in zwei Hälften – diese wird durch die Klassenleitung über Teams bekannt gegeben.
  • Gruppe 1 in der 1. Woche ab dem 15.3. im Präsenzunterricht, Gruppe 2 in der 2. Woche ab dem 22.3. im Präsenzunterricht.
  • Die jeweils andere Hälfte der Klasse erhält für die Woche Aufgaben für die Arbeit zuhause. Im Einzelfall können ggf. auch Besprechungen terminiert werden.
  • Unterricht nach Plan auch im Nachmittag.
  • AGs- und Förderunterrichte werden nach Absprache individuell geregelt.
  • Es wird darum gebeten, für den Sportunterricht funktionale Kleidung und Schuhe für drinnen wie draußen mitzubringen, damit flexibel auf die jeweilige Wetterlage reagiert werden kann.

Ergänzende Hinweise zur Sek. I:

  • Da eine Durchmischung von Klassen nicht erlaubt ist, befinden sich die anwesenden Schüler während der Wahlpflichtunterrichte (WP I und WP II) und während der Religionsunterrichte jeweils im eigenen Klassenraum.
  • Aufgaben für die zuhause Arbeitenden: Diese werden den SuS (gemäß Stundenplan) täglich um 8 Uhr für den jeweiligen Tag über das Aufgabentool bereitgestellt.
  • Die Notbetreuung wird grundsätzlich für diejenigen, die nicht im Präsenzunterricht sind, fortgeführt.

Unsere bekannten Regeln zum Tragen von Schutzmasken, zu Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sowie Essens- und Trinkpausen gelten fort. 

Die Regelungen zum Verhalten in Regenpausen können hier noch einmal nachgelesen werden:

Bitte unbedingt beachten: Jede Person auf dem Schulgelände muss eine medizinische Maske (FFP2 oder höher oder OP-Maske) tragen. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden

Wir alle freuen uns darauf, uns nach einer langen Zeit der Distanz nun wiederzusehen! Zugleich teilen wir die Sorgen Vieler in Bezug auf ein damit verbundenes höheres Infektionsrisiko.

Das in der Vergangenheit insgesamt sehr disziplinierte und verantwortungsbewusste Verhalten von uns allen gibt uns die Hoffnung und Zuversicht, dass wir gemeinsam auch gut und gesund durch diese zwei Wochen vor den Osterferien kommen!

Passen wir alle gegenseitig aufeinander auf und übernehmen wir auch weiterhin Verantwortung für uns selbst und andere!

Ansgar Bornhoff, Marcel Eickel, Marcus Köchling

Neue Regelung für Klausuren in der EF

Nach einem Vorgriffserlass bezüglich der Klausuren in der EF, dessen Beschluss wir erwarten, gilt nun die folgende Regelung:

Der erste Klausurzeitraum (beginnend ab 8.3.) wird ausgesetzt. Voraussichtlich wird nur der zweite Klausurzeitraum geschrieben (aber ohne zentrale Klausuren). Dafür wird voraussichtlich ein neuer Klausurplan erstellt werden. Für Fächer, in denen nur eine Klausur geschrieben wird und die jetzt vorgesehen war, wird es dann einen neuen Klausurtermin geben.

Neue Regelung für die Versetzung am Schuljahresende: Keine „Blauen Briefe“

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Schulministerium NRW aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebs neue Regelungen zur Versetzung am Ende dieses Schuljahres in Kraft gesetzt hat:
Es wird in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen über die Gefährdung der Versetzung (im Volksmund „Blaue Briefe“) geben. Bei der Entscheidung über die Nichtversetzung würde dann eine nicht ausreichende Leistung nicht berücksichtigt werden. Ein Sitzenbleiben ist also dennoch bei genügend nicht ausreichenden Leistungen möglich, auch wenn keine Benachrichtigung stattgefunden hat. Diese Regelung gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn mit der Versetzung ein Abschluss oder eine Berechtigung verbunden ist. In dem Fall werden alle Minderleistungen berücksichtigt.