Walburgisgymnasium & Walburgisrealschule

Eine Schule der Schwestern der heiligen Maria Magdalena Postel

BYOD in der Oberstufe

Freiwillige Nutzung eigener digitaler Endgeräte in der Oberstufe

Die Lern- und Arbeitsweise unserer Schülerinnen und Schüler ist derzeit in einem Veränderungsprozess. Es wird nicht mehr nur analog, sondern auch digital gelernt und gearbeitet. Einzelne Schüler dokumentieren Lerninhalte digital, um sie besser organisieren und modifizieren zu können und sie schneller und übersichtlicher zur Verfügung stehen zu haben.

Um den Schülern der Oberstufe individuelle Lern- und Arbeitswege, wie auch im Studium und der Arbeitswelt von großer Bedeutung, ermöglichen zu können, stellen wir ab dem Schuljahr 2019/2020 in Form einer Testphase den Oberstufenschülern die kontinuierliche Nutzung eigener digitaler Endgeräte (Tablet, Notebook, Laptop) frei.

Die Nutzung bezieht sich auf das Konzept des BYOD (Bring your own device). Das bedeutet, dass die Schüler ihre eigenen digitalen Geräte mit in die Schule bringen und nutzen dürfen und sich eigenständig um ihre Geräte kümmern müssen (Akku, Speicher, Transport etc.).

Die freiwillige Nutzung der eigenen digitalen Geräte im Unterricht soll zu keiner Bevorteilung der Schüler gegenüber den analog arbeitenden Schülern führen, sodass folgende Nutzungsregeln festgelegt werden:

  • Die Schüler haben für ihre Geräte selbst zu sorgen:
    • Akku
    • Speicher
    • technischer Zustand
    • Transport
    • Datenverfügbarkeit
    • Digitalisierung von Arbeitsblättern (freiwillige digitale Bereitstellung seitens der Lehrer zum Beispiel über edyou)
  • Die Nutzung darf den Unterricht nicht stören und Mitschüler nicht vom Unterricht ablenken.
  • Die Schüler dürfen sich keine Vorteile gegenüber Mitschülern verschaffen (bspw.: ‚Lösungen googeln‘).
  • Die Nutzung des Gerätes ist außerhalb der in der Schulordnung vorgesehenen Möglichkeiten (durchgängig im Aufenthaltsraum der Oberstufe sowie während 7. Stunde) ausschließlich zur Unterrichtszeit gestattet.
  • Im Unterricht und auf dem Schulgelände dürfen keine Audio-, Video- oder Bildaufnahmen mit dem Gerät gemacht werden, wenn es nicht ausdrücklich vom Lehrer für unterrichtliche Zwecke erlaubt ist.
  • Die Nutzung kann seitens der Lehrkraft einschränkt werden. Aus diesem Grund müssen neben dem digitalen Endgerät immer auch Zettel und Stift zur Verfügung stehen.
  • Unterrichtsergebnisse dürfen vom Lehrer zu Bewertungszwecken in analoger Form (ausgedruckt) verlangt werden.

Zur Einführung in die Arbeit mit den digitalen Endgeräten wird zu Beginn des Schuljahres, eine verpflichtende Veranstaltung stattfinden, an der alle Schüler teilnehmen müssen, die mit ihren eigenen digitalen Geräten arbeiten möchten. Wichtig ist, dass in diesem Rahmen die Nutzungsregeln zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden, da bei Nichteinhalten die Erlaubnis der Nutzung des eigenen digitalen Endgerätes entzogen werden kann. Insbesondere im Falle von nicht gestatteten Video-, Audio- und Bildaufnahmen im Unterricht sei darauf verwiesen, dass darüber hinaus auch Ordnungsmaßnahmen drohen können. Für den Fall, dass sich ein Schüler beispielsweise noch im laufenden Schuljahr zur digitalen Arbeit entschließt, muss sich der Schüler vor der Nutzung mit Frau Sickmann in Verbindung setzen. Alle Schüler, die digitale Endgeräte nutzen, werden im Lehrerzimmer zur Einsicht aller Kollegen in einer Liste geführt. Dort wird auch vermerkt werden, wenn diese Erlaubnis entzogen wurde.

Für die unterrichtliche Verwendung empfiehlt es sich ein digitales Gerät zu nutzen, das kein kleineres Display als 11 Zoll hat, die Möglichkeit zur Verknüpfung mit einer Tastatur und eine Stifteingabefunktion hat. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Akkulaufzeit einem Schultag entspricht.

Selbstverständlich werden die Lehrer auch weiterhin in Phasen, in denen alle Schüler digital arbeiten sollen, schuleigene digitale Endgeräte im Unterricht zur Verfügung stellen.

Für Fragen steht Ihnen Frau Sickmann gern auch per Mail zur Verfügung.